
Erwachsenenvertretung
Die Zusammenarbeit mit Erwachsenenvertretungen ist ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit.
Wir unterstützen Klient:innen im Auftrag und in Abstimmung mit ihrer Erwachsenenvertretung bei unterschiedlichsten Aufgaben des Alltags.
Dazu gehören beispielsweise:
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Organisation und Begleitung zu Terminen aller Art (Ärzte, Behörden, ...)
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Gesellschaft bei Freizeitaktivitäten
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Alltagsorganisatorische Unterstützung
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Soziale Aktivierung & Motivation
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Finanz- und Strukturunterstützung
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Dokumentation & Transparenz
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Unterstützung bei Übersiedlungen & Wohnraumanliegen
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Einkäufe und Besorgungen
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Alltagsgestaltung und Organisation
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Organisation von Heilbehelfen, Verordnungen oder Inkontinenzprodukten
Besonders wichtig sind uns dabei eine verlässliche Kommunikation und eine nachvollziehbare Dokumentation. Relevante Beobachtungen und Veränderungen aus dem Betreuungsalltag werden im vereinbarten Rahmen weitergegeben. Dadurch erhalten Erwachsenenvertreter:innen einen besseren Einblick in die aktuelle Lebenssituation ihrer Klient:innen und werden bei der Organisation alltäglicher Angelegenheiten entlastet.
Wir verstehen uns als praktische Schnittstelle zwischen der betreuten Person, der Erwachsenenvertretung und weiteren beteiligten Stellen.
Unser Ziel ist eine verlässliche, individuelle Unterstützung, die sich an der tatsächlichen Lebenssituation und dem konkreten Bedarf der betreuten Person orientiert.
Was ist eine Erwachsenenvertretung?
Eine Erwachsenenvertretung unterstützt oder vertritt eine volljährige Person in bestimmten Angelegenheiten, wenn diese aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit bestimmte Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbstständig und ohne Gefahr eines Nachteils regeln kann.
Der konkrete Aufgabenbereich kann beispielsweise finanzielle Angelegenheiten, Behördenkontakte, Verträge, medizinische Entscheidungen oder Fragen rund um Wohnen und Versorgung umfassen.
Wichtig ist: Eine Erwachsenenvertretung bedeutet nicht automatisch, dass eine Person sämtliche Entscheidungen nicht mehr selbst treffen darf. Die Vertretung bezieht sich auf bestimmte Bereiche und soll die betroffene Person dort unterstützen oder vertreten, wo dies tatsächlich notwendig ist.
Das österreichische Erwachsenenschutzrecht stellt die Selbstbestimmung der betroffenen Person in den Mittelpunkt.
Das österreichische Erwachsenenschutzrecht unterscheidet vier Formen der Vertretung:
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person im Voraus selbst bestimmen, wer sie später vertreten soll, falls sie bestimmte Angelegenheiten aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit nicht mehr selbst regeln kann.
Gewählte Erwachsenenvertretung
Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, kann eine Person unter bestimmten Voraussetzungen selbst eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter auswählen. Voraussetzung ist, dass sie die Bedeutung und Folgen der Vertretung zumindest in Grundzügen verstehen und ihren Willen entsprechend äußern kann.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Eine gesetzliche Erwachsenenvertretung kann unter bestimmten Voraussetzungen von nahestehenden Angehörigen übernommen werden. Die Vertretungsbefugnis bezieht sich auf gesetzlich vorgesehene Bereiche und muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen werden.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung kommt in Betracht, wenn keine andere geeignete Vertretungsform möglich oder ausreichend ist. Die Erwachsenenvertretung wird vom Gericht bestellt und der konkrete Wirkungsbereich festgelegt.
Unabhängig von der Form gilt: Eine Erwachsenenvertretung bedeutet nicht automatisch den Verlust der Geschäftsfähigkeit oder sämtlicher Entscheidungsrechte. Selbstbestimmung und Unterstützung der betroffenen Person haben einen hohen Stellenwert.


